11 T 286/07•Landgericht Duisburg, 2008-01-09, 11 T 286/07
Landgericht Duisburg, 2008-01-09, 11 T 286/07
11 T 286/07Kantonsgericht09.01.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 11 T 286/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-01-09
Aktenzeichen: 11 T 286/07
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2008:0109.11T286.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Tenor
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Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr (Az.: 7 K 66 / 07) vom 17. August 2007 wird zurückgewiesen.
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Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Schuldnerin auferlegt.
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Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 668,30 € festgesetzt.
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