Landgericht Duisburg, 2008-01-09, 11 T 286/07

11 T 286/07Kantonsgericht09.01.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 11 T 286/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-01-09

Aktenzeichen: 11 T 286/07

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2008:0109.11T286.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

  1. Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr (Az.: 7 K 66 / 07) vom 17. August 2007 wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Schuldnerin auferlegt.

  3. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

  4. Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 668,30 € festgesetzt.

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