7 S 291/06•Landgericht Duisburg, 2008-01-11, 7 S 291/06
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 7 S 291/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-01-11
Aktenzeichen: 7 S 291/06
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2008:0111.7S291.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Oberhausen vom 24.November 2006 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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