Landgericht Duisburg, 2008-01-31, 5 S 77/07

5 S 77/07Kantonsgericht31.01.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 5 S 77/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-01-31

Aktenzeichen: 5 S 77/07

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2008:0131.5S77.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Duisburg vom 4. Juli 2007 abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin die gesamten Krankenunterlagen betreffend die Behandlung des linken Knies der Patientin Frau , geboren am 18.10.1925, bestehend aus Aufnahme – und Entlassungsbefund sowie Berich-ten und Röntgenunterlagen, zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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