10 O 83/07•Landgericht Duisburg, 2008-02-22, 10 O 83/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 10 O 83/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-02-22
Aktenzeichen: 10 O 83/07
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2008:0222.10O83.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.806,13 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.07.2006 sowie weitere 7,60 € zu zahlen.
Die Klägerin trägt die durch die Anrufung des Amtsgerichts Dinslaken entstandenen Kosten. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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