Landgericht Duisburg, 2008-10-14, 8 O 51/07

8 O 51/07Kantonsgericht14.10.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 8 O 51/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-10-14

Aktenzeichen: 8 O 51/07

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2008:1014.8O51.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.599,09 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.08.2006 zu zahlen.Es wird festgestellt, dass der zwischen den Parteien abgeschlossene Gesellschaftsvertrag vom 13.11.1998 über die atypische stille Gesell-schaftsbeteiligung an der Beklagten, Vertragsnummer , beendet ist und die Beklagte hieraus keine rechtlichen Verpflichtungen mehr her-leiten kann.Im übrigen wird die Klage abgewiesen.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages.

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