12 S 42/08•Landgericht Duisburg, 2008-11-20, 12 S 42/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 12 S 42/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-11-20
Aktenzeichen: 12 S 42/08
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2008:1120.12S42.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 13.03.2008 ver-kündete Urteil des Amtsgerichts Duisburg - 73 C 1565/07 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung abwenden durch Si-cherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstre-ckenden Betrages leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.