Landgericht Duisburg, 2008-11-20, 12 S 42/08

12 S 42/08Kantonsgericht20.11.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 12 S 42/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-11-20

Aktenzeichen: 12 S 42/08

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2008:1120.12S42.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 13.03.2008 ver-kündete Urteil des Amtsgerichts Duisburg - 73 C 1565/07 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung abwenden durch Si-cherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstre-ckenden Betrages leistet.

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