12 S 35/08•Landgericht Duisburg, 2008-12-18, 12 S 35/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 12 S 35/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-12-18
Aktenzeichen: 12 S 35/08
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2008:1218.12S35.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Duisburg vom 14.02.2008 - 72 C 5645/06 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.318,96 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.07.2006 zu zahlen.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger 500,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.06.2008 zu zahlen
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des ersten Rechtszuges werden dem Kläger 18 % und der Beklagten 82 % auferlegt. Die Kosten der zweiten Instanz haben der Kläger zu 43 % und die Beklagte zu 57 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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