12 S 116/06•Landgericht Duisburg, 2009-02-12, 12 S 116/06
Landgericht Duisburg, 2009-02-12, 12 S 116/06
12 S 116/06Kantonsgericht12.02.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 12 S 116/06
Entscheidungsdatum: 2009-02-12
Aktenzeichen: 12 S 116/06
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2009:0212.12S116.06.00
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Teilanerkenntnis- und Schlussurteil des Amtsgerichts Duisburg vom 17.08.2006 - 49 C 1892/06 - unter Zurückweisung der Berufung im übrigen abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 1.110,00 € nebst Zinsen in
Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.10.2005 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Revision werden dem Kläger zu 63 % und der Beklagten zu 37 % auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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