7 T 16/09•Landgericht Duisburg, 2009-05-11, 7 T 16/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 7 T 16/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-05-11
Aktenzeichen: 7 T 16/09
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2009:0511.7T16.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde des weiter Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Duisburg vom 26. November 2008 wird zurückgewiesen.
Der weiter Beteiligte hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
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