Landgericht Duisburg, 2009-05-11, 7 T 16/09

7 T 16/09Kantonsgericht11.05.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 7 T 16/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-05-11

Aktenzeichen: 7 T 16/09

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2009:0511.7T16.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Die sofortige Beschwerde des weiter Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Duisburg vom 26. November 2008 wird zurückgewiesen.

Der weiter Beteiligte hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

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