10 O 386/08•Landgericht Duisburg, 2009-07-10, 10 O 386/08
Landgericht Duisburg, 2009-07-10, 10 O 386/08
10 O 386/08Kantonsgericht10.07.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 10 O 386/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-07-10
Aktenzeichen: 10 O 386/08
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2009:0710.10O386.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.939,00 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 6.282,00 € seit dem 24. August 2007, aus 3.420,00 € seit dem 29.09.2007 sowie aus 237,00 € seit dem 30.12.2007 zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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