6 O 231/09•Landgericht Duisburg, 2009-07-14, 6 O 231/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 6 O 231/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-07-14
Aktenzeichen: 6 O 231/09
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2009:0714.6O231.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Der Verfügungskläger wird bis zur Entscheidung in der Hauptsache vorläufig zum Spielbetrieb der für die Saison 2009/2010 zugelassen.
Die Kosten des Verfahrens hat der Verfügungsbeklagte zu tragen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.