Landgericht Duisburg, 2009-08-27, 4 O 76/09

4 O 76/09Kantonsgericht27.08.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 4 O 76/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-08-27

Aktenzeichen: 4 O 76/09

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2009:0827.4O76.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger € 6.158,93 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 80 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 20 % zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

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