4 O 76/09•Landgericht Duisburg, 2009-08-27, 4 O 76/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 4 O 76/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-08-27
Aktenzeichen: 4 O 76/09
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2009:0827.4O76.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger € 6.158,93 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 80 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 20 % zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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