3 O 286/08•Landgericht Duisburg, 2009-09-02, 3 O 286/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 3 O 286/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-09-02
Aktenzeichen: 3 O 286/08
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2009:0902.3O286.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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