Landgericht Duisburg, 2009-09-02, 3 O 286/08

3 O 286/08Kantonsgericht02.09.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 3 O 286/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-09-02

Aktenzeichen: 3 O 286/08

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2009:0902.3O286.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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