Landgericht Duisburg, 2009-09-30, 25 O 73/08

25 O 73/08Kantonsgericht30.09.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 25 O 73/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-09-30

Aktenzeichen: 25 O 73/08

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2009:0930.25O73.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer für Handelssachen

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 10.6.2009 wird aufgehoben.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Davon sind ausgenommen die Mehrkosten durch die Säumnis der Beklagten im Termin am 10.6.2009. Diese Mehrkosten trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

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