31 KLs-164 Js 625/08-37/09•Landgericht Duisburg, 2009-10-15, 31 KLs-164 Js 625/08-37/09
Landgericht Duisburg, 2009-10-15, 31 KLs-164 Js 625/08-37/09
31 KLs-164 Js 625/08-37/09Kantonsgericht15.10.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 31 KLs-164 Js 625/08-37/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-10-15
Aktenzeichen: 31 KLs-164 Js 625/08-37/09
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2009:1015.31KLS164JS625.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Beihilfe zur gewerbsmäßigen Hehlerei in zwei Fällen und Beihilfe zur Hehlerei zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten kostenpflichtig verurteilt.
Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
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