Landgericht Duisburg, 2009-10-15, 31 KLs-164 Js 625/08-37/09

31 KLs-164 Js 625/08-37/09Kantonsgericht15.10.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 31 KLs-164 Js 625/08-37/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-10-15

Aktenzeichen: 31 KLs-164 Js 625/08-37/09

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2009:1015.31KLS164JS625.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Beihilfe zur gewerbsmäßigen Hehlerei in zwei Fällen und Beihilfe zur Hehlerei zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten kostenpflichtig verurteilt.

Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

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