Landgericht Duisburg, 2009-11-03, 4 O 262/08

4 O 262/08Kantonsgericht03.11.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 4 O 262/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-11-03

Aktenzeichen: 4 O 262/08

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2009:1103.4O262.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger 7.000,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24. Januar 2009 und nebst 4% Zinsen aus 3.973,78 € für die Zeit vom 7. Mai 2008 bis zum 23. Januar 2009 zu zahlen.

Die Kosten der Beweisaufnahme trägt vorab die Klägerin.

Die übrigen Kosten des Rechtsstreits tragen die Beteiligten wie folgt: Der Klägerin fallen sie nach einem Streitwert von 28.450,- € zur Last, dem Beklagten in Höhe der darüberhinaus entstandenen Kosten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Beklagten jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils beizutreibenden Betrages. Der Beklagte kann die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des für die Klägerin vollstreckbaren Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin vor ihrer Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des ihrer-seits jeweils beizutreibenden Betrages leistet.

Die Berufung gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.

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