7 T 177/09•Landgericht Duisburg, 2009-11-05, 7 T 177/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 7 T 177/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-11-05
Aktenzeichen: 7 T 177/09
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2009:1105.7T177.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Die so¬for¬ti¬ge Be¬schwer¬de der Schuld¬ne¬rin gegen den Be¬schluss des
Amts¬ge¬richts Duis¬burg vom 24.06.2009 sowie der Pro¬zess¬kos¬ten¬hil¬fe-
an¬trag der Schuld¬ne¬rin vom 26.08.2009 wer¬den zu¬rück¬ge¬wie¬sen.
Die Kos¬ten des Be¬schwer¬de¬ver¬fah¬rens fal¬len der Schuld¬ne¬rin zur Last.
Streit¬wert für das Be¬schwer¬de¬ver¬fah¬ren: 5.143,69 €
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