11 S 106/09•Landgericht Duisburg, 2009-11-18, 11 S 106/09
Landgericht Duisburg, 2009-11-18, 11 S 106/09
11 S 106/09Kantonsgericht18.11.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 11 S 106/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-11-18
Aktenzeichen: 11 S 106/09
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2009:1118.11S106.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
hat die 11. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg
auf die mündliche Verhandlung vom 18.11.2009
durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht , die Richterin am Landgericht und die Richterin
für Recht er¬kannt:
- Auf die Berufung der Klägerin wird das am 30. Juli 2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts Dinslaken (Az.: 30 C 55 / 09) abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 603,93 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12. November 2008 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
- Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 603,93 € festgesetzt.
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