11 S 98/09•Landgericht Duisburg, 2009-11-18, 11 S 98/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 11 S 98/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-11-18
Aktenzeichen: 11 S 98/09
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2009:1118.11S98.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
hat die 11. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg
auf die mündliche Verhandlung vom 18. November 2009
durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht , die Richterin am Landgericht und die Richterin
für Recht er¬kannt:
- Die Berufung des Beklagten gegen das am 8. Juli 2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts Duisburg (Az.: 52 C 136 / 09) wird auf seine Kosten als unbegründet zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
- Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 799,67 € festgesetzt.
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