Landgericht Duisburg, 2009-11-27, 34 AR 4/09

34 AR 4/09Kantonsgericht27.11.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 34 AR 4/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-11-27

Aktenzeichen: 34 AR 4/09

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2009:1127.34AR4.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Strafkammer des Landgerichts Duisburg als Wirtschaftsstrafkammer

Tenor

Die Verfügung der Staatsanwaltschaft Duisburg vom 27. Juli 2009 wird aufgehoben.

Der S-GmbH ist über deren Verfahrensbevollmächtigte, Akteneinsicht zu ge-währen.

Die durch diese Entscheidung entstandenen Kosten und die der S-GmbH in-soweit entstandenen notwendigen Auslagen fallen der Staatskasse zur Last.

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