34 AR 4/09•Landgericht Duisburg, 2009-11-27, 34 AR 4/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 34 AR 4/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-11-27
Aktenzeichen: 34 AR 4/09
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2009:1127.34AR4.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Strafkammer des Landgerichts Duisburg als Wirtschaftsstrafkammer
Tenor
Die Verfügung der Staatsanwaltschaft Duisburg vom 27. Juli 2009 wird aufgehoben.
Der S-GmbH ist über deren Verfahrensbevollmächtigte, Akteneinsicht zu ge-währen.
Die durch diese Entscheidung entstandenen Kosten und die der S-GmbH in-soweit entstandenen notwendigen Auslagen fallen der Staatskasse zur Last.
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