34 AR 3/09•Landgericht Duisburg, 2009-11-30, 34 AR 3/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 34 AR 3/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-11-30
Aktenzeichen: 34 AR 3/09
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2009:1130.34AR3.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Strafkammer des Landgerichts Duisburg als Wirtschaftsstrafkammer
Tenor
Auf den Antrag auf gerichtliche Entscheidung der O-GmbH wird die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Duisburg vom 24. Juni 2009 aufgehoben.
Die Sache wird an die Staatsanwaltschaft Duisburg zur weiteren Ver-anlassung und Neuentscheidung über das Einsichtsgesuch zurückgegeben.
Die durch diese Entscheidung entstandenen Kosten und die der O-GmbH entstandenen notwendigen Auslagen fallen der Staatskasse zur Last.
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