7 T 148/09•Landgericht Duisburg, 2009-12-04, 7 T 148/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 7 T 148/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-12-04
Aktenzeichen: 7 T 148/09
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2009:1204.7T148.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Schuldners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Duisburg vom 23.04.2009 sowie der Prozesskostenhilfeantrag vom 27.04.2009 werden zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Schuldner.
Streitwert für das Beschwerdeverfahren: 21.477,31 €
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