Landgericht Duisburg, 2009-12-16, 3 O 107/07

3 O 107/07Kantonsgericht16.12.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 3 O 107/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-12-16

Aktenzeichen: 3 O 107/07

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2009:1216.3O107.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

  3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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