Landgericht Duisburg, 2009-12-30, 10 O 464/08

10 O 464/08Kantonsgericht30.12.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 10 O 464/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-12-30

Aktenzeichen: 10 O 464/08

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2009:1230.10O464.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Ihr werden die Kosten der Nebenintervention auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweilige Vollstreckungsgläubigerin Sicherheit von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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