10 O 464/08•Landgericht Duisburg, 2009-12-30, 10 O 464/08
Landgericht Duisburg, 2009-12-30, 10 O 464/08
10 O 464/08Kantonsgericht30.12.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 10 O 464/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-12-30
Aktenzeichen: 10 O 464/08
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2009:1230.10O464.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Ihr werden die Kosten der Nebenintervention auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweilige Vollstreckungsgläubigerin Sicherheit von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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