1 O 160/09•Landgericht Duisburg, 2010-01-05, 1 O 160/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 1 O 160/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-01-05
Aktenzeichen: 1 O 160/09
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2010:0105.1O160.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
hat die 1. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg
auf die mündliche Verhandlung vom 12.11.2009
durch den Richter am Landgericht
als Einzelrichter
für R e c h t erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 %
des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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