7 T 176/09•Landgericht Duisburg, 2010-01-14, 7 T 176/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 7 T 176/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-01-14
Aktenzeichen: 7 T 176/09
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2010:0114.7T176.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin gegen den Beschluss des
Amtsgerichts Duisburg vom 23.06.2009 sowie der Prozesskostenhilfe-
antrag der Schuldnerin vom 26.08.2009 werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen der Schuldnerin zur Last.
Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 300,00 €.
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