Landgericht Duisburg, 2010-01-28, 8 O 130/09

8 O 130/09Kantonsgericht28.01.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 8 O 130/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-01-28

Aktenzeichen: 8 O 130/09

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2010:0128.8O130.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger EUR 6.800,00 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 15 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 85 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.

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