8 O 130/09•Landgericht Duisburg, 2010-01-28, 8 O 130/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 8 O 130/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-01-28
Aktenzeichen: 8 O 130/09
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2010:0128.8O130.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger EUR 6.800,00 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 15 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 85 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.
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