13 S 142/09•Landgericht Duisburg, 2010-02-09, 13 S 142/09
Landgericht Duisburg, 2010-02-09, 13 S 142/09
13 S 142/09Kantonsgericht09.02.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 13 S 142/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-02-09
Aktenzeichen: 13 S 142/09
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2010:0209.13S142.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 18.06.2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts Duisburg-Ruhrort – 9 C 689/08 - teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen.
Streitwert für die Berufungsinstanz: 1.828,06 €
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