Landgericht Duisburg, 2010-02-09, 13 S 142/09

13 S 142/09Kantonsgericht09.02.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 13 S 142/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-02-09

Aktenzeichen: 13 S 142/09

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2010:0209.13S142.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 18.06.2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts Duisburg-Ruhrort – 9 C 689/08 - teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.

Streitwert für die Berufungsinstanz: 1.828,06 €

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.