1 O 368/09•Landgericht Duisburg, 2010-04-01, 1 O 368/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 1 O 368/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-04-01
Aktenzeichen: 1 O 368/09
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2010:0401.1O368.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
hat die 1. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg
auf die mündliche Verhandlung vom 11.03.2010
durch den Richter am Landgericht Y als Einzelrichter
für Recht erkannt:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.952,75 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 7.752,03 € seit dem 27.05.2009 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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