34 KLs 85 Js 45/04-17/08•Landgericht Duisburg, 2010-04-20, 34 KLs 85 Js 45/04-17/08
Landgericht Duisburg, 2010-04-20, 34 KLs 85 Js 45/04-17/08
34 KLs 85 Js 45/04-17/08Kantonsgericht20.04.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 34 KLs 85 Js 45/04-17/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-04-20
Aktenzeichen: 34 KLs 85 Js 45/04-17/08
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2010:0420.34KLS85JS45.04.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. große Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer
Normen: §§ 331 Abs. 1, 53 StGB
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Vorteilsannahme in 16 Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 270 Tagessätzen zu je 60 € verurteilt, wovon 30 Tagessätze zur Entschädigung für die überlange Verfahrensdauer als vollstreckt gelten.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens soweit er verurteilt worden ist. Soweit das Verfahren gegen ihn eingestellt worden ist, trägt die Staatskasse die insoweit entstandenen Kosten des Verfahrens und die insoweit entstandenen notwendigen Auslagen des Angeklagten.
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