7 T 8/10•Landgericht Duisburg, 2010-04-22, 7 T 8/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 7 T 8/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-04-22
Aktenzeichen: 7 T 8/10
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2010:0422.7T8.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Schuldners gegen den Beschluss des Amtsge-richts Duisburg vom 11.05.2006 wird zurückgewiesen.
Der Schuldner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens und des Rechtsbe-schwerdeverfahrens.
Streitwert für das Beschwerdeverfahren: 4.000,00 EUR
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