7 T 105/10•Landgericht Duisburg, 2010-05-20, 7 T 105/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 7 T 105/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-05-20
Aktenzeichen: 7 T 105/10
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2010:0520.7T105.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin wird der Beschluss
des Amtsgerichts Duisburg vom 08.03.2010 aufgehoben.
Der Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters auf Festsetzung
seiner Vergütung und Auslagen wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der vorläufige
Insolvenzverwalter zu tragen.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf
12.765,34 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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