Landgericht Duisburg, 2010-05-20, 7 T 105/10

7 T 105/10Kantonsgericht20.05.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 7 T 105/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-05-20

Aktenzeichen: 7 T 105/10

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2010:0520.7T105.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin wird der Beschluss

des Amtsgerichts Duisburg vom 08.03.2010 aufgehoben.

Der Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters auf Festsetzung

seiner Vergütung und Auslagen wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der vorläufige

Insolvenzverwalter zu tragen.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf

12.765,34 € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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