Landgericht Duisburg, 2010-06-28, 12 S 67/10

12 S 67/10Kantonsgericht28.06.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 12 S 67/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-06-28

Aktenzeichen: 12 S 67/10

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2010:0628.12S67.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

beabsichtigt die Kammer, die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Duisburg vom 14.04.2010 - 50 C 1147/08 - gemäß §§ 522 Abs. 2, 97 Abs. 1 ZPO auf Kosten des Klägers als unbegründet zurückzuweisen, weil nach dem einstimmigen Ergebnis der Beratung die Berufung keine Aussicht auf Erfolg und die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts durch Urteil nicht erfordern.

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