2 O 136/09•Landgericht Duisburg, 2010-07-21, 2 O 136/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 2 O 136/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-07-21
Aktenzeichen: 2 O 136/09
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2010:0721.2O136.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 2.629,72 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.1.2009 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten 43 %, der Klägerin 57 % auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Der Klägerin wird gestattet, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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