Landgericht Duisburg, 2010-08-23, 4 O 337/06

4 O 337/06Kantonsgericht23.08.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 4 O 337/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-08-23

Aktenzeichen: 4 O 337/06

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2010:0823.4O337.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 20.03.2008, 4 O 337/06, wird aufrechterhalten.

Der Kläger trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Ver-säumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortge-setzt werden.

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