4 O 337/06•Landgericht Duisburg, 2010-08-23, 4 O 337/06
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 4 O 337/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-08-23
Aktenzeichen: 4 O 337/06
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2010:0823.4O337.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Das Versäumnisurteil vom 20.03.2008, 4 O 337/06, wird aufrechterhalten.
Der Kläger trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Ver-säumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortge-setzt werden.
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