35 Ks 132 Js 154/09 - 11/09•Landgericht Duisburg, 2010-08-30, 35 Ks 132 Js 154/09 - 11/09
Landgericht Duisburg, 2010-08-30, 35 Ks 132 Js 154/09 - 11/09
35 Ks 132 Js 154/09 - 11/09Kantonsgericht30.08.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 35 Ks 132 Js 154/09 - 11/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-08-30
Aktenzeichen: 35 Ks 132 Js 154/09 - 11/09
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2010:0830.35KS132JS154.09.1.01
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. große Strafkammer als Schwurgericht
Tenor
Im Umfang der Verurteilung trägt der Angeklagte die Kosten des Verfahrens, im Umfang des Freispruchs trägt die Staatskasse die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten. Der Angeklagte trägt die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin Karola F mit Ausnahme der ihr im Adhäsionsverfahren erwachsenen Kosten und notwendigen Auslagen.
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