Landgericht Duisburg, 2010-09-03, 1 O 297/09

1 O 297/09Kantonsgericht03.09.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 1 O 297/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-09-03

Aktenzeichen: 1 O 297/09

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2010:0903.1O297.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 27.500,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 14. Januar 2009 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

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