3 O 148/10•Landgericht Duisburg, 2010-09-06, 3 O 148/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 3 O 148/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-09-06
Aktenzeichen: 3 O 148/10
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2010:0906.3O148.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.000,-- EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 5.01.2010 zu zahlen.
Der Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 775,64 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 5.1.2004 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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