Landgericht Duisburg, 2010-09-06, 3 O 148/10

3 O 148/10Kantonsgericht06.09.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 3 O 148/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-09-06

Aktenzeichen: 3 O 148/10

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2010:0906.3O148.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.000,-- EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 5.01.2010 zu zahlen.

Der Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 775,64 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 5.1.2004 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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