Landgericht Duisburg, 2010-09-10, 1 O 105/10

1 O 105/10Kantonsgericht10.09.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 1 O 105/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-09-10

Aktenzeichen: 1 O 105/10

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2010:0910.1O105.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

hat die 1. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 30. Juli 2010 durch den Richter am Landgericht als Einzelrichter für Recht erkannt:

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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