13 S 145/10•Landgericht Duisburg, 2010-09-21, 13 S 145/10
Landgericht Duisburg, 2010-09-21, 13 S 145/10
13 S 145/10Kantonsgericht21.09.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 13 S 145/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-09-21
Aktenzeichen: 13 S 145/10
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2010:0921.13S145.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 07.05.2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts Duisburg - 6 C 3799/09 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung fallen den Klägern je zur Hälfte zur Last. Die Streithelferin der Klägerin trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht vorher die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Streitwert der Berufung: bis 900 Euro
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