Landgericht Duisburg, 2010-11-16, 8 O 430/09

8 O 430/09Kantonsgericht16.11.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 8 O 430/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-11-16

Aktenzeichen: 8 O 430/09

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2010:1116.8O430.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

  3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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