21 O 66/08•Landgericht Duisburg, 2010-11-18, 21 O 66/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 21 O 66/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-11-18
Aktenzeichen: 21 O 66/08
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2010:1118.21O66.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten der Nebenintervention und des Rechts-streits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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