Landgericht Duisburg, 2010-11-18, 21 O 66/08

21 O 66/08Kantonsgericht18.11.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 21 O 66/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-11-18

Aktenzeichen: 21 O 66/08

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2010:1118.21O66.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten der Nebenintervention und des Rechts-streits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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