Landgericht Duisburg, 2010-11-19, 7 S 86/10

7 S 86/10Kantonsgericht19.11.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 7 S 86/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-11-19

Aktenzeichen: 7 S 86/10

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2010:1119.7S86.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 31.03.2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts Oberhausen - 31 C 2985/09 - abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Streitwert: 804,53 EUR

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