7 T 214/10•Landgericht Duisburg, 2010-12-06, 7 T 214/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 7 T 214/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-12-06
Aktenzeichen: 7 T 214/10
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2010:1206.7T214.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin vom 27.10.2010 wird der Beschluss des Amtsgerichts Oberhausen vom 08.10.2010 - 36 C 310/10 - dahingehend abgeändert, dass die Kosten des Rechtsstreits gegeneinander aufgehoben werden.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Parteien jeweils zu 50 %.
Beschwerdewert: 639,48 EUR
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