Landgericht Duisburg, 2010-12-07, 24 O 90/09

24 O 90/09Kantonsgericht07.12.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 24 O 90/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-12-07

Aktenzeichen: 24 O 90/09

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2010:1207.24O90.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits sowie die außergerichtlichen Kosten der Streithelferin der Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.

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