Landgericht Duisburg, 2010-12-09, 5 S 51/10

5 S 51/10Kantonsgericht09.12.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 5 S 51/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-12-09

Aktenzeichen: 5 S 51/10

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2010:1209.5S51.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Duisburg-Hamborn vom 1. April 2010 abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung aus dem Urteil durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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