Landgericht Duisburg, 2010-12-22, 11 T 188/10

11 T 188/10Kantonsgericht22.12.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 11 T 188/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-12-22

Aktenzeichen: 11 T 188/10

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2010:1222.11T188.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Schuldners vom 17.11.2010 gegen den Zuschlagsbeschluss des Amtsgerichts Duisburg vom 27.10.2010 (Aktenzeichen 46 K 414/05) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Schuldner. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Der Beschwerdewert wird auf 390.000,00 EUR festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.