2 O 418/09•Landgericht Duisburg, 2011-01-03, 2 O 418/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 2 O 418/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-01-03
Aktenzeichen: 2 O 418/09
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2011:0103.2O418.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Der Tatbestand des Urteils der 2. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 03.11.2010 wird gemäß § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass im Tatbestand auf Seiten 4 und 6, Absätze 2 und 1, Sätze 1 und 4 der Text wie folgt lautet:
" ...am 05.11.2003 erweiterte er seinen Antrag dahingehend..." und
" ...die in der Mitgliederversammlung am 05.02.2010 vorgenomene Satzungsänderung..."
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