5 S 39/10•Landgericht Duisburg, 2011-01-13, 5 S 39/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 5 S 39/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-01-13
Aktenzeichen: 5 S 39/10
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2011:0113.5S39.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Oberhausen vom 11.03.2010 teilweise abgeändert und der Beklagte unter Zurückweisung der Berufung im übrigen dazu verurteilt, an die Klägerin weitere 753,74 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.10.2009 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Beklagte zu 90 Prozent und die Klägerin zu 10 Prozent.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.