Landgericht Duisburg, 2011-01-13, 5 S 39/10

5 S 39/10Kantonsgericht13.01.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 5 S 39/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-01-13

Aktenzeichen: 5 S 39/10

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2011:0113.5S39.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Oberhausen vom 11.03.2010 teilweise abgeändert und der Beklagte unter Zurückweisung der Berufung im übrigen dazu verurteilt, an die Klägerin weitere 753,74 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.10.2009 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Beklagte zu 90 Prozent und die Klägerin zu 10 Prozent.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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