7 T 210/10•Landgericht Duisburg, 2011-01-17, 7 T 210/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 7 T 210/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-01-17
Aktenzeichen: 7 T 210/10
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2011:0117.7T210.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Beteiligten gegen den Eröff-nungsbeschluss des Amtsgerichts Duisburg vom 13.08.2010 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen der Bechwerdeführerin zur Last.
Streitwert für das Beschwerdeverfahren: 206.500,00 EUR
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